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Es
ist von der Gemeinde Devese gebilligt und von dem Königlichen Amt
Hannover genehmigt worden, dass die Deveser Junggesellen ein Freischießen
halten können, mit den Bedingungen sich real und gut zu betragen.
Damit nun nicht Gesetzwidriges gehandelt wird, so hat sich der Herr
verpflichtet gefühlt, der Schützengesellschaft und Auswärtigen
folgende Proklamation zu erwähnen:
Es herrscht unter der Schützengesellschaft völlige Gleichheit
und Einigkeit.
Nach Ordnung und Sitte wird es einem jeden Schützen gütigst
Empfohlen so lange wir von unseren Jungfern welche vorhanden, keine
Fremde herein zu holen.
Nachdrücklich wird eine jede Jungfer gewarnt keinem Schützen
einen Tanz zu verweigern.
Ein jeder Auswärtige kann sich ohne von den Herren Deputierten
aufgefordert zu werden, sich mit unserer Gesellschaft vereinigen.
Ein jeder Schütze wird gebeten, sich gegen einen jeden Auswärtigen
friedfertig und versöhnlich zu bezeugen. Sollte sich dann aber
ein Auswärtiger erkühnen, Streit und Zank anzufangen, so soll
solcher sofort aus dem Zelte gewiesen werden, und wenn das nicht helfen
will, so soll solcher der Gemeinde-polizeilichen Aufsicht überliefert
werden. Die Herren Deputierten sind mit einem Bande über der rechten
Schulter hängend kenntlich und es hat sich ein jeder Auswärtige
der Lust hat sich mit der Schützengesellschaft zu vereinigen, sich
mit der Bezahlung an Sie zu wenden.
Ganz Nachdrücklich und mit Ernst wird ein jeder gewarnt, er sei
einheimisch oder auswärtig durch das Entfernen der Jungfern den
Eigentümern dieses Holzes und den Früchten des Feldes, keinen
Schaden zu verursachen.
Es hat sich ein jeder Schütze, Morgen präzise um 10 Uhr bei
dem Herrn Major zu melden, geschieht aber die Meldung später, so
soll solcher nach Beschaffenheit der Umstände bestraft werde.
Es werden die Herren Depurtierten aufgefordert, darauf zu sehen, dass
obige 10 Artikel genau und pünktlich befolgt werden, damit keine
Unzucht geschieht und über unser Freischießen keine Beschwerden
einlaufen.
Wer diese Vorschriften genau befolgt der hat sich eine Belohnung zu
erwarten, nämlich:
dass Monat 4 Wochen oder 30 Tage frische Luft und bei Nacht einen freien
Tisch und am 32", wird ausgezahlt.
Leider ist diese Königliche Genehmigung mit keinem Datum versehen.
Es wird aber ein Zeitpunkt Mitte des 19. Jahrhunderts vermutet.
Original
Text
Nun hört ihr lieben Leute:
Hier an diesem
schönen Ort,
kann vergnügt und fröhlich sein,
denn zu diesem Zweck ist hier,
Musik, Braten, Wein und Bier.
Von Tanze wird sein viel zu erzählen,
auch wird es an schönen Tänzerinnen nicht fehlenn
will daher in unserem Verein auch ein Fremder mit fröhlich sein,
so steht dies einen jeden frei.
Wir nehmen ganz schönes Geld,
und freuen uns wenn unser Freischießen gefällt,
auch bitte ich einen jeden in dieser Gemeinde,
der nicht mit ist in unserem Vereine,
er kann es sich dreist unterstehen und mit seinem Liebchen,
oder Weibe zu Tanze zugehe,
denn wir kommen so jung nicht wieder beisammen,
dass wir ein solches Vergnügen erlangen.
Wir wollen wie Brüder und Schwestern sein,
drum betrage sich ein jeder recht nett und fein,
auf dass wir unser Vergnügen in Ehren Vollenden,
und nicht nötig haben uns an die Herren Beamten zu wenden.
Der erste Tanz gilt nur für die Schützengesellschaft der Oberst
eröffnet den Tanz ihm folgen die Offiziere dann die Schützen.
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