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Ehe der Bauer
heimisch werden konnte, musste noch die Gemeinschaftsteilung und Verkoppelung
stattfinden. Man unterschied eine General- und Spezialteilung. Die Spezialteilung
ist die Aufteilung der Gemeinheiten unter den Berechtigten im Dorfe.
1842 stellte ein neues Gesetz die Teilung und Verkoppelung auf eine bestimmte
Grundlage. Beide Maßnahmen gestalteten den Jahrhundertalten Zustand
der Flur völlig um. Der Mangel an Feldwegen die ungünstige lange
Form und die weite Entfernung der einzelnen Stücke, dadurch bedingt,
eine lange Vergeudung an Zeit und Arbeitskräften.
Um die Mitte des 19. Jh. kamen die Landvermesser in die Dörfer. Sie
maßen Parzelle für Parzelle aus. Eine schöne grade Kante
der Dorfflur war das Ergebnis. Aber der schwierigste Teil stand noch bevor,
die Zusammenlegung der kleinen Parzellen zu großen Koppeln und die
Verteilung derselben auf die einzelnen Besitzer.
Dabei war zu beachten, die Anlage zweckmäßiger Zugänge,
Entfernung von den Wirtschaftsgebäuden und besonders, die verschiedenen
Bodengüten.
Es ließ sich nicht vermeiden, dass ein Bauer besseres, der andere
schlechteres Land mitbekam. Dadurch entstand vielfach Streit. Um zu einem
gerechten Ausgleich zu kommen, führte man die Bonitierung ein. Man
kam auf 6 bis 10 Klassen, in welche die Ländereien eingeteilt wurden.
Trotzdem gab es zwischen 1840-1860 viel Harden und Missgunst in unseren
Dörfern.
Zwei gewaltige
Umwälzungen waren in den Jahren l830 bis 1860, eventuell noch später,
über unsere Dörfer gegangen. Hunderte von Jahren war der Bauer
ein unfreier Mensch gewesen. Jetzt war er ein freier Mann geworden auf
freier Scholle. Wir sprechen oft vom Hang des Althergebrachten Bauern.
Aber der Bauer des 19. Jahrhunderts hat es vermocht, in dem kurzen Zeitraum
von etwa 30 Jahren, Jahrhundertalte Bindungen zu lösen, die seinen
Aufstieg zur freien Wirtschaft hemmten.
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