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Die königliche
Großbritannische "Hannoversche Großdrostei" ordnete
am 8. Mai 1823 an, dass die Nebenstraße von Hiddestorf nach Devese
und weiter zur hiesigen Stadt für auswärtige Fuhrwerke gesperrt
wird.
Wer dagegen verstößt, muss der Gemeinde je Fuhrwerk 1 Thaler
Strafe Zahlen. In der Gemeinde er angetroffen wird. Die Vollziehung dieser
Verfügung wird vom Königlichen Amt dadurch sorgen, dass entsprechende
Verbotstafeln auf Kosten der Gemeinde aufgestellt werden.
Die Fuhrwerke aus Lüdersen, Bennigsen haben die Anordnung über
Pattensen und der dortigen Zollstation Zoll zu zahlen. Es werden für
die Stadt bestimmte Ladungen von Steinkohle Holz und Kalk über Pattensen
fahren.
Die Ortschaften Lüdersen, Eldagsen, Bennigsen usw. sind mit dieser
Regelung nicht einverstanden, weil der Weg für sie zu Stadt über
Pattensen weiter ist.
Die Fuhrleute aus Holtensen und Boitzum haben die Wegezeit zu Stadt ausgerechnet,
von Holtensen nach Eldagsen über Gestorf, Hiddestorf nach Hannover
4,5 Std. von Holtensen über Boitzum, Pattensen, 6,5 Std.
Es wurde 1824 zwischen den Parteien vereinbart, dass Lüdersen und
Bennigsen nicht zahlen müssen aber alle anderen Dörfer für
jedes Pferd vor einem beladenen Wagen 6 Pfennige für jedes Pferd
vor einem leeren Wagen 2 Pfennige.
Reit- und Handpferde sind frei.
Hiddestorf kassiert im Jahr 1828 die Summe von 9 Thaler 6 Groschen und
3 Pfennige.
Auszug aus dem
Hannoverschen Staatsarchiv
Hann. 74 Hann. Nr. 1633
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