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Menschen werden
wie eine Ware verpfändet, verschenkt, vertauscht und verkauft. Sie
sind mit Leib und Gut einem Herren zu Eigen, nach dessen Willkür
ihr ganzes Leben verläuft.
Die Leibeigenschaft des Mittelalters war aber keine Anstalt zur Menschenquälerei.
Die Leibeigenen, Laten, Litonen, Lassen, Coloni erfreuten sich einer gewissen
Selbständigkeit. Sie bestand in den erblichen Nutzungsrechten an
einem Bauerngut, der Hufe, das sie selbständig wie freie Bauern bewirtschaften.
Sie waren aber in ihren Rechten abhängig von ihrem Herrn. Z. B. im
Sterbefall: Beim Tode eines Leibeigenen ging der ganze Besitz an Mobiliar
und Vieh an den Herrn. Die Bestimmungen sind sehr merkwürdig, an
der Hufe, die ja dem Herrn gehörte, hatte der Late ein erbliches
Recht. Sein persönlicher Besitz ging aber an den Herrn.
Nach und Nach wurde man aber großzügiger. Zum Ende bekam der
Meier nur noch den dritten Teil. Es war ja ein Unfug, den jungen Bauern
blank und bloß vor seinen Acker zu stellen, welcher eigentlich seinem
verstorbenen Vater gehörte.
Noch später begnügte man sich aus dem Nachlass des Vaters mit
dem Bestkleid und Besthaupt, einem Stück Vieh.
Heiraten: Es musste eine Heiratsabgabe gezahlt werden, eine so genannte
Beddemund. Das fiel den armen Leuten sehr schwer.
Das Mutterrecht war auch noch ein Problem. Wenn Mann und Frau leibeigen
sind und die Frau gehört einen anderen Herrn, so gehören die
späteren Kinder auch dem Herrn von der Frau.
Abgaben: Selbstverständlich musste der Late auch Abgaben an den Herrn
zahlen. Im Allgemeinen waren die Abgaben nicht hoch.
Mit der Leibeigenschaft war der Kopfzins verbunden, der auf sämtlichen
Hörigen lag. Er bestand aus der Lieferung eines Huhns. Für jeden
Schornstein ein Huhn.
Der Meier sammelte die Abgaben ein und führte sie an den Herrn ab.
Ein Meierhof musste an den Bischof oder desgleichen im Jahr liefern: 1
Speckschwein, 1 gesundes Ferkel, 1 Gans, 2 Hühner, 30 Stk. Eier,
6 Scheffel Weizen, 8 Scheffel Gerste, 20 Scheffel Hafer, 1 solidium (4,70
Mk.) für Fische, 1 fetter Schafbock, 4 denarios ( Pfennige )VI nummos
(Geld).
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