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Das 16. Jh.
war angebrochen, die Reformation, die Erfindung des Schießpulvers,
die Entdeckung Amerikas, die Erfindung der Buchdruckerkunst waren Merkmale
einer neuen Zeit.
Auch der Bauer glitt langsam in eine neue Rechtsform. Er bekam deutlich
das Eingreifen landesherrlicher Gewalten zu spüren.
Im Jahre 1435 war die Kasse Wilhelm des Älteren, Herzog von Calenberg
(1432-1473) mal wieder leer. Er war ein unruhiger, kriegslustiger Herrscher,
der sich lieber im Kriege befand als in seinem eigenen Land für
Ordnung zu sorgen. Er brauchte viel Geld für seine Soldaten. Also
musste eine neue Steuer geschaffen werden, die Bede.
Eine Bede
über ihre Meier.
Nicht die Herren zahlten. Kein Ritter steuerte selbst. Kein Abt tat
von dem Seinigen dazu, selbst die Städte warfen die ganze Last
auf den Meier. Zum ersten Male wurden den Bauern eine gewaltige Abgabenlast
auferlegt, die sie durch das 17. und 18 Jh. schleppen mussten.
Eine Steuer für den Landesherrn:
Der Landesherr lernte den Bauern als Steuerquelle schätzen. Diese
durfte nicht zum Versiegen kommen. Das konnte leicht geschehen, da ja
auch der Grundherr den Bauern ausquetschte. Die Steuerkraft des Bauern
zu erhalten lag daher dem Fürsten sehr am Herzen. Eine Gesetzgebung
zum Schutz des Bauern setzte ein. Die beiden Eriche von Calenberg (1495-1540
und 1540-1584) waren wahre Genies im Schulden machen. Als Erich I im
Jahre 1540 starb, hinterließ er seiner Gemahlin Elisabeth eine
Schuldenlast von 230 000 Thaler.
Elisabeth brachte ein wichtiges Gesetz zum Schutz der Bauern zustande.
"So soll auch dergleichen ein jeder seiner Meier und Güter
mächtig sein, die zusetzen und zu entsetzen, wann der Meier an
Bezahlung der Zinse säumig, oder die Güter verwüstet,
daraus verkaufen, versetzt oder sonst missbraucht."
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